KI Control Panel für Entlassmanagement



Rechtssicherer Kompass für's Krankenhaus

Zentraler Leitfaden für rechtssichere Entscheidungen im Klinikalltag!

Alle Inhalte basieren auf:
  • bewährten Urteilen der Sozialgerichte,
  • Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Entlassmanagement und
  • anerkannten Expertenstandards:
Was Sie hier finden:
Alle wichtigen rechtlichen Anforderungen, Auslegungshilfen und Mindeststandards – kompakt aufbereitet und praxisnah für Management und Controlling.

Ihr Nutzen:
  • Rechtssicherheit in kritischen Situationen,
  • frühzeitige Risikoerkennung und
  • fundierte Entscheidungsgrundlagen für Ihre tägliche Arbeit.
So werden KI Entscheidungen auf einer soliden sozialrechtlichen Basis entschieden.

Anleitung

Bewerten Sie jedes der 15 Prüfkriterien, indem Sie aus dem Dropdown-Menü wählen:

  • Ja → Note 1-2 (Exzellent)
  • Teilweise → Note 3-4 (Verbesserungsbedarf)
  • Nein → Note 5-6 (Kritisch)

Nach der Bewertung wird automatisch ein Management Summary mit Gesamtnote und Handlungsempfehlungen erstellt (PDF Export).

1.1 Klare Zweckbestimmung

Prüfkriterium: KI unterstützt Entlassmanagement als Teil der Krankenhausbehandlung (Versorgungsmanagement gem. § 11 Abs. 4 SGB V).

Ableitung: BGH I ZR 120/13 (Spezialregelung zum Versorgungsmanagement).

Nachweis: Leistungsbeschreibung, Zweckbestimmungsdokument, Rollen/Verantwortlichkeiten
1.2 Zielkorridor

Prüfkriterium: Kontinuität der Versorgung, bessere Kommunikation, Handlungserfordernisse für die Vorbereitung der poststationären Versorgung liegen vor.

Ableitung: BGH I ZR 120/13 (Zielsetzung Entlassmanagement).

Nachweis: Zielbild / KPIs (z.B. Rehospitalisation, Übergabe-Quote, Zeit bis Anschlussversorgung)
1.3 Kommunikationsfähigkeit

Prüfkriterium: KI ermöglicht initiale und differenzierte Einschätzung des individuellen poststationären Versorgungsbedarfs.

Ableitung: BGH I ZR 120/13 (Kommunikation zwischen Versorgungsbereichen verbessern).

Nachweis: Übergabe-Checklisten, standardisierte Übergabedaten, Protokoll-/Audit-Funktion
1.4 Anschlussversorgung planbar machen

Prüfkriterium: KI muss Übergang in den nachstationären Versorgungsbereich organisieren helfen (z.B. HKP, Pflegeleistungen SGB XI) inkl. Koordination von Hilfsmitteln & HomeCare Leistungen.

Ableitung: BGH I ZR 120/13 (Planen/Organisieren/Koordinieren).

Nachweis: Workflow, Aufgabenliste, Hilfsmittel-Plan, Verantwortungszuweisung
1.5 Erkennungslogik zur Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit

Prüfkriterium: KI muss Fälle identifizieren, bei denen Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit vorliegt und dokumentiert werden kann.

Ableitung: BSG B 1 KR 13/19 R (unmittelbar anschließende stationäre Reha erforderlich).

Nachweis: Befundbericht, ärztliches Assessment, OPS Kodierung, klinische Trigger
1.6 Zeitkritische Information

Prüfkriterium: KI muss frühzeitige Planung der Entlassung operationalisieren (Fristen/Alerting).

Ableitung: BSG B 1 KR 13/19 R (zeitgerecht informierter Reha-Träger).

Nachweis: Alerting, Fristenmonitor, Zuständigkeits-Check, Angemessenheit der Entlassungsplanung spätestens 24 Stunden vor Entlassung.
1.7 Notfall-/Eskalationspfad

Prüfkriterium: KI muss Eskalations- und Dokumentationspfad unterstützen, wenn Reha-Träger nicht rechtzeitig handelt (Gefahr Gesundheitsschädigung).

Ableitung: BSG B 1 KR 13/19 R (Reha-Notfall, Versorgen zu KH-Sätzen).

Nachweis: Eskalationsworkflow, Risiko-/Schadensdokumentation, Management-Report
1.8 Abgrenzung sozialer Risiken

Prüfkriterium: KI darf keine „Leistungsausweitung" versprechen, die nicht Aufgabe der GKV ist; klare Koordination des Entlassungsprozesses.

Ableitung: BSG B 1 KR 20/15 R (GKV-Krankenkassen sind nicht für notwendige gesellschaftliche und soziale Rahmenbedingungen verantwortlich).

Nachweis: DNQP Expertenstandard, Planungs- und Steuerungskompetenz zur Durchführung einer individuellen Entlassungsplanung
1.9 Beratung triggern

Prüfkriterium: KI muss Beratungspflicht auch ohne Nachfrage erkennen (Daten zum pflegerischen Entlassungsmanagement werden systematisch erfasst).

Ableitung: BSG B 3 P 5/19 R (Pflicht zur Beratung).

Nachweis: Aufgaben an Sozialdienst/Pflegeberatung, Dokumentation der Beratung, Information an Kostenträger
1.10 Beratung muss Folgen abdecken

Prüfkriterium: KI muss systematisch alle absehbaren Folgen bei der Entlassung in Bezug auf Pflege- Hilfebedarf und Selbstmanagement berücksichtigen.

Ableitung: BSG B 3 P 5/19 R (Beratung auf alle Folgen erstrecken).

Nachweis: Beratungs-Checkliste, Risiko-/Folgenmatrix, patientenbezogene To-do-Liste
1.11 Nicht fernliegende Komplikationen

Prüfkriterium: Durch KI unterstützte Prozesse müssen typische, nicht fernliegende Komplikationen erkennen und Angehörige mit einbeziehen.

Ableitung: BSG B 3 P 5/19 R (Komplikationen einbeziehen).

Nachweis: Komplikationslisten pro Behandlungstyp, Aufklärungsbausteine, Übergabe-/Schulungshinweise
1.12 Objektiv erkennbare Pflegerisiken

Prüfkriterium: KI muss während des Krankenhausaufenthalts die differenzierte Einschätzung des individuellen poststationären Versorgungsbedarfs gewährleisten.

Ableitung: BSG B 3 P 5/19 R (objektiv erkennbar aufgrund konkreter Behandlungssituation).

Nachweis: Begründungslogik, Zeitstempel, Datenbasis/Quellenhinweise, Audit-Log-Files
1.13 Fehlerfolgen adressieren

Prüfkriterium: KI muss Beratung und Nachsorgesituation so dokumentieren, dass alle Information bei MDK-Leistungsprüfungen nachvollziehbar sind.

Ableitung: BSG B 3 P 5/19 R (Beratungsfehler zurechenbar).

Nachweis: Dokumentation, Versionierung, Log-Files, Nachweis an Patient/Angehörige
1.14 Sektorenübergreifende Sicht

Prüfkriterium: KI muss Übergang nach Krankenhausbehandlung abbilden (Patient Journey über Sektorgrenzen).

Ableitung: SG Wiesbaden S 18 KR 143/21 (Entlassmanagement zur Unterstützung sektorenübergreifender Versorgung).

Nachweis: Care-Plan, Übergabeprotokoll, Nachversorger Netzwerk, Entlassprotokoll
1.15 Nachweis- und Dokumentationspflichten

Prüfkriterium: KI-Ausgaben müssen gerichtsfest nachvollziehbar sein (Was? Warum? Wann? Wer?).

Ableitung: SG Wiesbaden S 18 KR 143/21 (Bewertung im Lichte des Entlassmanagements).

Nachweis: Begründung, Datenquellen, Freigaben, Export-Report